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Kautionsversicherung

 

Bürgschaften für Sicherheitsleistungen ohne Besicherung!
 

Die Kautionsversicherung gewährt Bürgschaften für Sicherheitsleistungen ohne Besicherung insbesondere gemäß Bundesberggesetz, Gesetz zur Sicher-stellung der Nachsorgepflichten bei Abfalllagern und Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Bürgschaften sind unbefristet und werden entsprechend den Forderungen des Auftraggebers individuell gestaltet.

 

Bestehende Bürgschaften bei Banken und Versicherungsgesellschaften können abgelöst werden.

 

Diese Bürgschaften sichern damit Liquidität und entlasten die eigene Kreditlinie. Das führt letztendlich zur besseren Bonitätsbeurteilung der Firmen.

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